
AW: Urheberrecht und Foto von Person X
Nein, hat diese Person nicht. Selbst bei Passfotos ist es nicht einfach so erlaubt diese online zu stellen, obwohl man abgebildet ist, das Urheberrecht bleibt beim Fotografen.
Man hat höchstens ein Recht darauf das das Bild nicht online gestellt wird, aufgrund des allgem. Persönlichkeitsrechtes. Aber das könnte hier z.B. entfallen, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt war das es evtl. veröffentlicht werden könnte. z.B. Gruppenfotos von Abschlussklassen oder einer Fussballmannschaft.