
AW: Urheberrecht Googlebilder im nicht öffentlichen Forum
Ja, da spricht man auch von öffentlich.
Da gibt es keine Mengengrenze oder Zugangsbeschränkung, es muss nur die Möglichkeit bestehen. Und der 51. könnte ja auch "beitreten" - oder? Selbst wenn daran bestimmte Bedingungen gebunden sind (über 50, schwarze Haare ...) kann immer noch jeder, der diese Bedingungen erfüllt, es tun.
Öffentlich ist alles, was über den privaten Bereich hinausgeht (und privat ist ziemlich eng abgegrenzt).
Und das Urheberrecht greift immer, selbst im privaten Bereich ....