Hallo!
Ich habe gehört, dass ein Administrator eines Forums haftbar gemacht werden kann, wenn jemand über sein Forum etwas verkauft hat, aber der Käufer nicht zahlt.
Stimmt das?
Könnte man das ausschließen, indem der Admin einen entsprechenden Vermerk schreibt?
Wie müßte so etwas aussehen?
Gibt es überhaupt Urteile zu Flohmärkten in Foren? Ich würde mich gern näher informieren.
Viele Dank
Mimi