Man stelle sich vor:
Eine Person läd ein Script in der Version X herunter, welches in den Nutzungsbedingungen lediglich die Beibehaltung eines Verweis auf die Internetseite des Urhebers vorsieht.
Später, als mittlerweile schon die Version Y des Scriptes publiziert ist, erfragt die Person, ob sie das alte Script (Version X) bei sich auf der Homepage bereitstellen darf. Der Urheber erlaubt dies mit dem Hinweis, dass das Script in der alten Version Freeware sei.
Nach einiger Zeit meldet sich nun der Urheber bei dieser Person und bemängelt, dass der User die Dateien gar nicht bereitstellen dürfe. Nach einigem Schriftverkehr meint der Urheber, im Recht zu sein, wenn er verlangt, dass die Bereitstellung der Daten eingestellt wird, da er der Urheber sei.
Für mich sprechen dagegen allerdings zwei Sachen:
- die mitgelieferten Nutzungsbedingungen verbieten das Bereitstellen der Dateien nicht
- die Schriftliche Erlaubnis (zum Bereitstellen der Dateien) wurde zusätzlich gegeben
Ich möchte dazu allerdings noch gerne weitere Meinungen hören...