Ich sehe bei dem ganzen eRecht nicht wirklich 100%ig durch. Ich meine ich könnte mir das Buch hier holen doch da würde ich auch nur Recht im Beamtendeutsch kriegen. Keine klaren Aussagen--> Wann darf man ,und wann nicht.
Es ist doch zum heulen.
MEine Frage: Wenn ich mich ausversehen in eines dieser tausend dinge, die ich beachten muss, um etwas im Web zu verkaufen, irre einen Spruch im Immpressum vergesse, was hat das für mich für Folgen und wie teuer wirds ungefähr.
Kann man nicht eifach schreiben folgendes schreiben:
Gemäß § 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe meiner Daten.
und brauch dann außer Disclaimer nichts mehr angeben?
Mfg.