
AW: Azubo: von AUktion zurücktreten
und kann man dieses Verstecken des Mangels unter den "Herstellerangaben" nicht auch als vorsätzliche Täschung sehen?
Arglistige Täuschung wohl eher nicht, allerdings könnte es so sein, dass man "das Kleingedruckte" nicht gesehen hat - wäre ein Rücktrittsgrund (z.B. fehlende wesentliche Eigenschaft - "neuwertiger Zustand")
Weiterhin: Wenn der Verkäufer etwa 30 Artikel auf einmal zur Auktion anbietet, könnte man diesen dann nicht auch als gewerblichen Käufer ansehen, so dass man ganz einfach sein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen kann? Aber der Verkäufer würde natürlich behaupten, er sei Privatverkäufer...
Könnte man, aber diese Beurteilung wird wohl dem Gericht überlassen bleiben.
Tipp von mir: Zu einem Anwalt gehen, der wird auch sagen, ob man Chancen hat. Ich persönlich würde die Chancen fifty-fifty sehen.