Hallo,
schön dass ich dieses Forum gefunden habe.
Jetzt Frage, bei der ich mir nicht ganz sicher bin, wie der Sachverhalt aussehen könnte:
Vorgeschichte:
Eine Firma A soll ein Modell erstellen und erstellt um die räumliche Situation besser erfassen zu können ein digitales 3D-Modell. Dieses 3D-Modell wird gerendert und das Ergebnis (2 Bilder) dem Aufratggeber zur visuellen Prüfung zugesendet.
Der Auftraggeber ist von der Visualisierung begeistert und gibt die Bilder ohne Wissen von Firma A an seinen Grafiker, der diese in eine Broschüre (die zum Modell erstellt werden soll) und die neben dem Modell stehenden Tafeln einbaut.
Firma A erfährt erst zur Ausstellungseröffnung von der weiteren Verwendung der Bilder und bekommt einen geringen Betrag vom Auftraggeber. Eine Übergabe der Bildrechte hat nicht stattgefunden - der Quellenverweis wurde später in die Broschüre gedruckt.
Einige Monate später sieht Firma A auf der Webseite des Grafikers ein verhältnismäßig große Fotografie der aufgeschlagenen Seite mit den beiden Visualisierungen. Da im Beitext keine weiteren Beteiligten aufgeführt wurden, forderte Firma A den Grafiker auf einen Quellenverweis für diese beiden Bilder auf der betreffenden Unterseite seiner Homepage abzulegen.
Der Grafiker meint das käme für Ihn nicht in Frage.
Ich habe keine Ahnung wie die rechtliche Lage aussieht.
Das Bild auf der Seite des Grafikers vermittelt den Eindruck die Virsualisierungen wären in seinem Büro entstanden.
Ich meine, dass er einen Quellenverweis anbringen muß, wenn das Bild von jemand anderen erstellt wurde, auch wenn die abfotografierte Doppelseite der Broschüre von Ihm layoutet wurde.