
AW: Upload von Chunks Illegal?
Würde sagen ja.
Nach dem UrhG ist die Verbreitung ohne Einwillligung oder Rechte dazu strafbar. Eine Angabe über die Menge oder ob dies nur vollständig zu tätigen ist, liegt nicht vor. Somit ist der Tatbestand schon bei Einzelteilen eines Werkes erfüllt. Auch liegt der offensichtliche Wille zur Verbreitung vor, unabhängig von der Vollständigkeit.
Auch ist zu bedenken das eine unvollständige Datei abspielbar ist, besonders bei Streamingformaten wie MP3 ist das möglich.
Weiterhin ergeben die Einzelteile, zusammengesetzt, die voll verwendbare Datei, zu deren Vervollständigung man durch den Upload von Einzelteilen beihilft.
PS: Und ja auch für Datenmüll kann man belangt werden, z.B. bei Spamming in Foren und Emails.