
AW: AGB verändern - neue Zustimmung?
AGB Änderungen müssen, damit sie Vertragsbestandteil werden, akzeptiert werden. Solange man sie nicht akzeptiert, gelten sie nicht. Das heißt nicht, dass automatisch der Vertrag nicht mehr gilt, es gilt der geschlossene Vertrag weiter (mit den alten AGB) und es gelten auch die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen (oder die der alten AGB). Einfach so "dann eben nicht" ist nicht 
Allerdings muss man die alten AGB auch nachweisen können, deswegen sollte man sie bei Vertragsschluss ausdrucken.
"Der Benutzer unserer Dienstleistungen ist verpflichtet, sich selbstständig über AGB Änderungen zu informieren."
Dieser Satz dürfte in AGBs rechtswidrig und damit nichtig sein, da es doch etwas überraschend ist und das Gesetz festlegt, welche AGB zum Vertrag gehören.