
AW: eBay: Gebrauchte Ware statt Neuware
Für deinen Fall wirst du hier auch keine Antwort finden, da das Rechtsberatung wäre - die verboten ist. Aber ein paar allgemeine Tipps 
Wenn ich von meinem Rückgaberecht per Fernabsatzrecht Gebrauch mache müsste ich logischerweise die Rücksendung von 5 Euro übernehmen, da ich unter 40 Euro bin. Aber die Hinsendung müsste doch normal der Verkäufer übernehmen oder?
Muss er nicht. Gesetzlich ist dies nicht festgelegt. Die Bergründugn dafür ist relativ einfach
Dem Verkäufer sind diese Kosten entstanden und die Leistung wurde nicht von ihm erbracht. In der Regel sind das ja andere Dienstleister. Er muss nur die Kosten seiner Leistung erstatten. Das die meisten die Kosten übernehmen ist "Kulanz".
Aber nicht nicht ohne Grund findet man bei vielen eBay Anbietern derartig hohe und überzogene Versandkosten. Wer schickt schon ein 1 € mit 10 € Versandkosten zurück, wenn er dafür noch 5 € Versand zahlen muss um 1 € zurückzubekommen ... Deswegen ist Versandabzocke auch sehr unbeliebt - auch bei mir, und ich bezahle lieber mehr für die Ware als weniger und mehr Versand.
Allerdings müsste der Verkäufer im Streitfall die Entstehung dieser Kosten nachwesen können, nur wer streitet schon wegen solcher Beträge.
Und in meinem Fall ist die Ware ja weder neu noch funktionsfähig.
Dann ist der Widerruf auch der falsche Weg. Hier hätte ein Sachmangel (nicht funktionstüchtig) oder das nicht Vorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft (Zustand) bemängelt weren müssen. Und ja, der Verkäufer hat da sRecht, zunächst nachzubessern, es sei denn, dem Käufer wäre das nicht zuzumuten. Nur wenn der Verkäufer die Nachbesserung verweigert (und noch bei anderen Punkten, aber das würde zu weit gehen) kann man vom Vertrag zurücktreten. Und dann bekommt man auch alle Kosten zurück.