Ich beschäftige mich zz mit dem Rückgaberecht.
Und zwar frage ich mich.
Angenommen man hätte ende letzten Jahres, einen Laptop bei einer Internetfirma gekauft ( zb 1500€), dessen Vertrieb ausschließlich über das Internet läuft (nennen wir sie einfach mal DleL)
Der erste ausgelieferte Laptop hätte einen Monitor schaden (zb verzogener Bildschirm).
Nachdem die Firma DleL den Laptop zum ersten mal getauscht hat erhällt unsre Fiktive Person ein Austauschgerät dessen Monitor ebenfalls beschädigt ist. Zusätzlich geht auch noch nach knapp 3 Tagen der Arbeitsspeicher kaputt.
Wieder wird Herr X sich beschweren und wieder wird er ein Austausch Gerät bekommen.
Nach nun knapp 6 Monaten in denen er den Laptop 2 Monate nicht hatte, geht tatsächlich noch ein Lüfter kaputt, den er dann nach einem weiteren Monat warten endlich getauscht bekommt.
Nun hofft er endlich Keine Probleme mehr zu haben und ärgert sich schon soviel Geld in so ein unausgereiftes Produkt gesteckt zu haben.
Nach einiger Zeit bemerkt er das er mit seinem 1500€ Laptop keine DVDs brennen kann.
Er ist fassungslos und kann es eigentlich kaum glauben, kontaktiert den Support und erfährt das in seinem Laptop ein DVD-combo laufwerk steckt das nur cds brennen kann.
So nun meine Frage:
Wäre es dieser Person möglich ihr Geld zurückzuverlangen, da sie ihr Gerät in den ersten 6 monaten bereits 3 mal bemängeln musste und nachweislich einen DVD-Brenner gekauft hat, der allerdings nicht verbaut ist?
Dieses Fiktive Problem bereitet mir seid einigen Tagen Kopfzerbrechen ^^
Vielen dank
Patrick