
AW: Onlineshop für Elektronik -> Erhöhung des Preises nach Überweisung?
Das Gesetz ist das BGB.
Dort ist festgelegt, dass Käufer und Verkäufer die vertraglich festgelegten Leistungen zu erbringen haben (Lieferung der Ware, Zahlung des Kaufpreises).
Dabei kommt es auf die Vereinbarungen bei Vertragsschluss an. Und sobald einer leistet (Zahlung) gilt der Vetrag als geschlossen. Und damit auch der vereinbarte Preis.
Kurz: ein Verkäufer darf das nicht.
Und ansonsten verbietet das der gesunde Menschenverstand: Da könnte ja jeder kommen, mit Vorauskasse und anschließend den Preis erhöhen ...