
AW: Strafen bei nicht lizensierter Software
Meines Wissens nach wird das nicht kontrolliert, oder zumindest nicht verfolgt. Es sei denn es liegt ein entsprechender Auftrag vor - wobei man von einer Durchsuchung wegen Downloads davon nicht ausgehen kann. Müsste aber dann auch auf dem Durchsuchungsbefehl (heißt das so?) stehen. Von allein dürfen die nur handeln, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, und das kann bei einer Raubkopie wohl eher nicht der Fall sein.
Kann mich aber auch täuschen.
Ist es für den Umfang der Strafe günstiger, wenn man sich selbst anzeigt?
Ich glaub das zieht nur gegenüber dem Finanzamt.