Hallo,
ich habe einen Computer-Artikel von einem Händler ersteigert. Dabei handelt es sich um bereits von einem anderen Käufer zurückgesendete Ware (SATA-Karte). Aus der Beschreibung des Artikels nahm ich an, dass ich mit der SATA-Karte eine SATA-Festplatte betreiben kann, ohne die Hauptplatine zu wechseln. Das stimmt nur zum Teil, denn um eine SATA-Festplatte zu betreiben muss man die IDE-Festplatte ebenfalls betreiben, die SATA-HD wird nur als Zusatzplatte erkannt.
Damit entfällt mir der Nutzen des gekauften Artikel und ich möchte gern mein Geld zurück. Jetzt schreibt mir aber der Händler, ich dürfe die Ware nicht reklamieren, da es sich um Gebrauchtware handele (da ja bereits ein anderer Kunde sie vor seiner Reklamation testete). In den AGB steht allerdings nicht, dass dies für "gebrauchte" Ware nicht gilt und auch sonst gibt es keinen Hinweis darauf.
Im Falle, dass mir das Recht zusteht, möchte ich mich an einen Anwalt wenden, da ich mich durchaus hintergangen fühle und mein Geld auch nicht einfach aus dem Fenster werfen möchte.
Weiß jemand Rat?