Hallo,
folgendes:
Jemand verkauft über ebay im Februar 2005 21 DVD`s für ca 180,- Euro. Verkäufer verschickt die Ware per Post als versichertes Paket nach Zahlungseingang.
So im März 2007 bekommt der Verkäufer dann eine Vorladung von der Polizei wegen Betrugs. Da keine genauen Angaben in der Vorladung zu finden waren, erschien der Verkäufer auch pünktlich bei der Polizei, da es sich ja nur um ein Irrtum handeln kann.
Der Polizist erläuterte dann, dass der Käufer von damals eine Anzeige wegen Betrugs aufgegeben hat, wegen Nichtlieferung.....
Verkäufer bestritt dies natürlich zu recht, da es eine Lüge war. Hatte aber keine Unterlagen oder sonstiges dabei, da er von nichts wußte.
Nach hin und her, mit verschiedenen Angaben über Vermögensverhältnisse usw. antwortete der Beamte, dass Verkäufer diesmal noch Glück gehabt hat und beim nächsten Mal vor einem Richter sitzt, der diesen angeblichen Lügen keinen Glauben schenken würde.
Verkäufer fix und fertig, fragte nach Adressdaten und Telefonnr. vom Käufer. Der Polizist gab sie aber nicht raus und meinte StA stellt Verfahren eh ein und meinte er wüßte auch nicht warum es 2 Jahre gedauert hat bis Verkäufer vorgeladen wurde.
Zu Hause suchte dann der Verkäufer nach dem Absendebelg und fand ihn natürlich nicht, da er nicht damit gerechnet hatte 2 jahre später wegen Nichtlieferung angezeigt zu werden.
2 Monate passiert garnichts, bis auf dass Verkäufer versuchte herraus zufinden wer nochmal der damalige Käufer war, ohne Erfolg.
Dann kam Post vom Gericht, dass Hauptverhandlung eröffnet wird. Und dort stand endlich der Name und die Adresse des Käufers.
Sofort schrieb Verkäufer ihm einen Brief per Einschreiben und mit frankierten Rückumschlag, in diesem Brief stand kurz geschrieben folgendes: warum 2 Jahre keine E-Mails oder Briefe wenn er die Ware doch angeblich nicht bekommen hat und mit der Bitte, den Erhalt der Ware zu bestätigen.
Kam natürlich keine Antwort.
Verkäufer beauftragte einen Anwalt, der die Einstellung des Verfahrens forderte, da Verkäufer bisher eine reine Weste hatte und auch einen Zeugen hat der bei der Paketaufgabe dabei war usw.
Half alles nichts, jetzt Freitag am 29.06. ist Gerichtsverhandlung.
Kennt Jemand ähnliche Fälle? Das Gericht muss doch bei einem Strafverfahren die Schuld beweisen können und nicht der Verkäufer seine Unschuld.
Mal davon abgesehen, dass der Verkäufer nun der Meinung ist, dass es kostengünstiger gewesen wäre, einfach dem Käufer das Geld zurück zu schicken obwohl er die Ware ja bekommen hat und er der Betrüger ist. Die Anwaltskosten sind mittlerweile weitaus höher als der angebliche Schaden.
Wie wird diese Verhandlung wohl aussehen?
Gruß
Nautilus