
Zitat von
Unregistriert
Ich bin in Wikipedia unter "File sharing" auf einen interessanten Abschnitt gestoßen:
"Eigentlich haftbar ist eine bestimmte Person (also nicht nur der Anschlussinhaber als solcher sondern eine Person als tatsächlich Daten tauschende) erst dann, wenn nachgewiesen ist, dass sie Filesharing betrieben hat. Dann richtet sich die Verantwortung nach dem Tatbeitrag. Wird nachgewiesen, dass Daten angeboten wurden, so ist dies rechtswidrig. Das Herunterladen von Daten ist allerdings nicht verboten. Dies wird - da sich diese teils umstrittene Ansicht in der Praxis durchgesetzt hat - in der Praxis daher weder zivilrechtlich noch strafrechtlich verfolgt."
(die letzten beiden Sätze sind hervorzuheben)
Bisher konnte mir keiner sagen, ob das wirklich stimmt, dass also das Herunterladen von Dateien(auch von urheberrechtlich geschützten) sowohl straf- als auch zivilrechtlich nicht verfolgt wird.
Stimmt das wirklich? Gilt das nur in Spezialfällen, wenn ja in welchen?
Ich habe versucht, mich auch selbst etwas einzuarbeiten und bin dann darauf gestoßen, dass das Herunterladen nicht verfolgt wird, so lange die Illegalität der Quelle nicht offensichtlich erscheint. Nun, ist es offensichtlich, dass eine Quelle illegal ist, wenn man beispielsweise mit google oder einer ähnlichen Suchmaschine das Netz nach Direct-Download-Links abgrast?
Und hat man reine Downloader(nicht die Uploader, das ist klar, dass die verfolgt werden) von Diensten wie Rapidshare oder Megaupload bisher schon einmal straf- oder zivilrechtlich belangt?
Mir ist klar, dass Illegalität einer Handlung nicht gleichbedeutend mit rechtlicher Verfolgung ist, deshalb diese konkrete Frage.
Und ich las da etwas von einer Gesetzesnovelle 2007("zweiter Korb"). Hat diese Regelung an der Verfolgungspraxis der Downloader etwas geändert?
Wie gesagt, es geht hier nicht um Nutzung von p2p-Filesharing-Programmen wie Bittorrent oder emule, sondern NUR um Direct-Downloads ohne jeden Upload, wie bei Rapidshare, Megaupload und Co.
Falls diese Fragen bereits an anderer Stelle beantwortet wurden, bitte ich um Entschuldigung - in diesem Fall soll man mir bitte den zugehörigen Link posten.