
AW: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Onlineauktionen
Aus meiner Sicht stellt sich die Frage ob falsche Angaben gemacht wurden (es steht z.B. deutsche Version da; es steht da, dass die Abbildung der Artikel ist; ..) oder ob einfach nur etwas verschwiege wurde.
Bei falschen Angaben dürfte es keine Probleme geben und man könnte zurücktreten. Bei Verschweigen muss eine wesentliche Eigenschaft betroffen sein.
Aber prinzipiell kann man auch bei Verträgen zwischen Privatpersonen zurücktreten.
PS: Doppelposting bringt hier nichts !