Hallo,
wer haftet wenn bei einer Onlineauktion ein als funktionsfähig beschriebenes, gebrauchtes Gerät beim Käufer defekt ankommt.
Trägt der Käufer das Versandrisiko oder liegt es allein beim Verkäufer? Wie ist es bei einer Versandversicherung, kann man das Versandunternehmen haftbar machen, und wer muß sich gegebenenfalls darum kümmern, Käufer oder Verkäufer ?