Hallo,
ich betreibe eine private Web-Seite, die über meinen Heimatort berichtet (Bilder, Chroniken,Vorstellung usw). Eine Rubrik beinhaltet aktuelle Nachrichten aus dem Ortsgeschehen.
Zu unserem Ort gehört ein kleiner Flugplatz, der zur Zeit ausgebaut wird (neue Start- und Landebahn). Der Ausbau ist umstritten und wurde durch die Presse auch überregional bekannt. Der Betreiber des Flugplatzes ist eine Privatmann bzw. eine Firma. Es handelt sich bei dem Flugplatzgelände also um Privat-Gelände. Das Gelände rund um die Baustelle ist öffentlich zugänglich.
Ich würde über den Bau der neuen Landebahn gerne wöchentliche (neutrale) Bildergalerien veröffentlichen, die einfach nur den Stand des Ausbaues dokumentieren. Der Flugplatz und dessen Ausbau genießt das öffentliche Interesse.
Meine Frage:
Darf ich unter o.g. Umständen diese Bildergalerien veröffentlichen?
(Es handelt sich hier also um Bilder von Privatgelände, daß aber in öffentlichem Interesse steht)
Gruß
Alexander