Hallo,
ich habe da eine Menge Fragen, ich hoff mal ich bin hier im richtigen Forum:
wie sieht es aus wenn man von einem privaten Verkäufer eine Ware ersteigert die einen Defekt aufweist der erst nach einigen Tagen Betriebszeit erkennbar wird?
Wenn ich mich nicht täusche müsste dann eigentlich die Gewährleistung greifen, vorausgesetzt der Fehler bestand schon vor dem Versand (was ja schwierig zu beweisen ist - oder liegt die Beweislast etwa beim Verkä ufer?).
Muss man auch noch beweisen dass der Schaden nicht nach dem Versand entstanden ist? Wenn ja, wie geht das?
Wenn das Paket aber jetzt versichert war (meiner Information nach müssen Versicherungsansprüche vom Versender geregelt werden), kann man dann die Ware einfach unter Berufung auf Gewährleistung zurückschicken?
Muss man den Verkäufer vorher über das zurückschicken informieren? Darf er die Annahme verweigern wenn er weiß dass es sich um ein zurü ckgesandets Gerät handelt?
Wer muss die Kosten für den Versand (Hin und Zurück) tragen?
Gibt es da eine Frist innerhalb der man den Mangel melden muss und/oder das Gerät zurückschicken muss?
Gibt es eine Frist innerhalb derer er das Geld zurückbezahlen muss wenn man vom Kauf zurücktritt?
Und gibt es sonst noch irgendwelche Fallen die man bedenken muss?