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Person X gibt auf einer Seite persönliche Daten an, in der Annahme, sie bekäme Informationen zu einer Reise geschickt. Jedoch bekommt man eine Reiseanmeldung und auch noch zahlreichen Anrufen kann Person X die Veranstalter nicht davon überzeugen, dass sie die Reise nicht antreten möchte.
Den AGBs ist zu entnehmen:
"2. Vertragsschluß
Zum wirksamen Vertragsschluß ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich, die Ihnen per e-mail zugesandt wird.
Wir nehmen Ihre Buchungsanfrage zu den am Tag der Anfrage ausgewiesenen Preisen und Konditionen der Web-Side an. Allerdings sind wir bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern zum Rücktritt berechtigt.
Ihre Anfragen werden sofort nach Eingang durch eine e-mail von uns bestätigt.Erst durch die Bestätigung kommt ein wirksamer Vertrag zustande."
Diese Email hat Person X nie erreicht. Kann sie davon ausgehen, dass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, da die Email nicht eingegangen ist?
Vielen Dank für eure Antwort