
AW: unerwünschte spammails
Wenn die Firma auf eine Forderung zur Löschung der Emailadresse nicht reagiert kann zivilrechtlich gegen sie vorgegangen werden. Das macht man in der Regel über einen Anwalt
Allerdings kann man auch wegen Verstoß gegen den Datenschutz (Nichtlöschen trotz Aufforderung) Anzeige erstatten.
Man muss aber nachweisen können, dass man die Firma aufgefordert hat, die Daten zu löschen. Also einfach Email, Kontaktformular der Seite oder "Austragen-Link" reichen da nicht. Es sollte schon mindestens ein Einschreiben sein. Vorlagen für derartige Schreiben findet man im Internet genug.
Allerdings gilt das so erstmal nur für Firmen, die in Deutschland ansässig sind. Bei ausländischen Firmen ist inter********es Recht anzuwenden, und das geht nicht annähernd soweit.