
AW: Betrug mit Handy bei Ebay
eBay kann ich verstehen. Die haben mit den Verträgen zwischen Verkäufer uj Käufer nichts zu tun. Die können gar nicht helfen.
Du musst deine Forderungen gegenüber dem Verkäufer geltend machen, dass geht normalerweise so, ist jetzt nicht auf deinen Fall bezogen, dann wäre es ja verbotene Rechtsberatung
:
- Nachweis aller Vereinbarungen (Berschreibungen, Emalis) auf Papier (wegen der Nachweispflicht).
- Einschreiben mit Rückschein (wegen der Nachweispflicht), wo darauf hingewiesen wird, das die Ware nicht der bestellten entspricht und deswegen vom Vertrag zurückgetreten wird. Aufforderung zur Rückholung (oder Zurücksendung)
- reagiert der Verkäufer nicht, Anwalt mit Spezialisierung auf Vertragsrecht einschalten.
Anzeige ist überflüssig, da primär kein Strafrecht vorliegt.
Allerdings finde ich 6 Wochen sehr lange. Da könnte der Verkäufer durchaus gegenhalten, dass man das hätte früher merken müssen (ohne schuldhaftes Zögern), und damit könnte er sogar durchkommen. Aber das kann dir der Anwalt sagen.