
AW: Kann man hier von Betrug reden?
Also für Betrug wäre das StGB zuständig 
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält
Hier sind einige Stellen drin, die entweder nicht ganz so passen oder von den Vertragsbedingungen abhängig sind, z.B. rechtswidrigen Vermögensvorteil, Vorspiegelung falscher Tatsachen, Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, Erregung oder Unterhalt eines Irrtums.
Aus dem Geschilderten Betrug anzunehmen ist sehr weit geschossen ohne die Vertragsbedingungen zu kennen. Und wenn nichts festgelegt ist, wer vebietet, Seiten zu öffnen? keiner. Und wer im Internet surft, muss damit leben, das Seiten geöffnet werden. Und was die Leute angeht, die Werbung irgendwo buchen (so ganz hab ich das eh nicht kapiert), die müssen schon selbst dafür sorgen, dass sie ihre Werbung das finden, wo sie sie gebucht haben.
Bevor man hier irgendwas annehmen kann, müsste die ganze Sache geprüft werden.