
AW: Fernabsatzgesetz und Versandkosten ins Ausland
Und schon wieder gelöscht... .
Bitte lesen Sie die Forenregeln, keine Rechtsberatung im Einzelfall!
So schwer kann es nicht sein, eine Frage allgemein zu formulieren.
VG,
admin
Kann ich schon, nur ist es schwieriger und ich verstehe ich nicht ganz, warum: ein Beispiel sagt doch meistens mehr als 1000 Worte.
Aber dann probier ich es halt noch ein letztes Mal:
Ein Verkäufer in Deutschland, der eine Ware im Wert von über 40.-€ übers Internet verkauft, muß nach deutschem Recht bei einem Umtasuch innerhalb von 14 Tagen die Versandkosten für Hin- und Rückweg zahlen.
Gilt das auch bei einem Versand ins EU-Ausland, dort sind die Versandkosten ja viel höher?
viele Grüße
Markus