
AW: Mitwirkungspflichten der Filehoster - Vorratsdatenspeicherung Rapidshare
Nun, es ist ja nicht so das man es nicht mehr darf. Eine Privatkopie ist schließlich noch immer erlaubt, analog sowieso, digital wenn dabei kein Kopierschutz umgangen wird. Sogesehen hat sich in diesem Punkt mit der "Kasette" nichts geändert. Tatsache ist jedoch das das Filesharing im Internet eine andere Größe hat als das was früher im doch eher kleinen Kreis erfolgte. Fand die Verbreitung so nur in einem eher privaten Kreis statt, ist dies im Internet weltweit zugänglich und wird zum Teil auch "professionell" betrieben, teilweise auch um Geld damit zu verdienen und seien es nur die Werbeeinnahmen auf entsprechenden Linkseiten.
Denke das man hier schon in gewisser Seite differenzieren sollte. Heißt aber auch nicht das der Abmahnwahn auf der Gegenseite gut ist. Natürlich gibt es auch wichtigere Themen auf der Welt, aber für einen Industriezweig stellt dies schon ein sehr wichtiges Thema dar. Das hier auch teilweise medienwirksam übertrieben wird bzw. Statistiken etwas zu den eigenen Gunsten ausgelegt werden, ist bekannt und sollte von daher auch nicht mehr sonderlich erschrecken.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung