
AW: geschützte aber abgewandelte grafik benutzen?
Das genau zu erklären, würde zu konkret werden 
Im UrhG steht
§ 3 Bearbeitungen
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes,
die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt.
Aus meiner Sicht ist die persönliche geistige Schöpfung der Ausgangspunkt. Und dies bezieht meiner Meinung nach sowohl Inhalt als auch Form ein.
Allerdings verlangt die Verwendung eines Werkes die Zustimmung des Urhebers, vor der Umgestaltung sollte also die Genehmigung des Urhebers eingeholt werden.