
AW: Benutzer X stellt auf öffentl. seite bilder & boshafte sätze ü. BenutzerY online
Y kann Anzeige wegen Beleidigung / Verleumdung erstatten. Dann wird im Zuge des Strafverfahrens die Identität von X ermittelt (dies kann ausschließlich im Zuge einer Strafverfolgung erfolgen, privat hat man keine Möglichkeiten, auch der Betreiber kann / darf das nicht). Y kann dann mit Hilfe eines Anwalts X auffordern das Material zu entfernen und sollte ein nachweisbarer(!) Schaden entstanden sein, Schadensersatz fordern.
Y könnte als ersten Schritt auch den Inhaber der Webseite auffordern, das Material zu entfernen, da Y - als Betroffener - keine Erlaubnis zur Veröffentlichung erteilt hat (Recht am eigenen Bild). Tut der Inhaber der Webseite daraufhin nichts, ist er zusätzlich haftbar.
Bringt das nichts, hilft nur die Anzeige.