
AW: Fernabsatzgesetz bei Angebotsanforderung
Für die Seite gilt, was für jede gewerbliche Seite gilt: Impressum, Datenschutz, Pflichtangaben nach TMG. Infos hierzu:
[url]http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/363.html[/url]
und andere Seiten. Einfach mal auf der Homepage umsehen.
Zu den AGB: Eigene Entscheidung. AGBs sind allgemeine Vertragsbestandteile. Gibt es so etwas nicht, braucht man keine. Meiner Meinung nach eine Irrmeinung, dass AGBs sein müssen. Gibt es keine, gilt halt das normale Vertragsrecht. Kommt kein Vertargsschluss über Internet zustande müssen die auch nicht im Internet zu finden sein.
Es muss nur klar sein, wann und wie der Vertrag geschlossen wird.
Widerrufsrecht ist auch Bestandteil des Vertrags, muss also bei Vertragsschluss mit akzeptiet werden. Bei Angebotsanfragen logischerweise nicht. Ist ja kein Vetrag.
Und was das Widerrufsrecht angeht: Bei individuell angefertigten Waren kann man das ausschließen
BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
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(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1.zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind ...