
AW: Sind Meta-Suchmaschinen erlaubt?
Ist das eigentlich erlaubt? Braucht man dafür die Zustimmung der Seitenbetreiber, von denen man die Daten nutzt?
Meiner Meinung nach benötigt man die Zustimmung. § 4 UrhG
§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke
(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt