angenommen Kollege A möchte eine Kleinigkeit (nix teueres) bei Ebay verkaufen, ist aber nicht clever und googelt ein Foto (was er schon vor einem Jahr getan hatte) was dem am nächsten kommt und stellt sein Angebot ins Ebay.
Das Angebot wird von Ebay rausgenommen mit der Begründung:
JEMAND hat uns mitgeteilt, dass durch diese(n) Artikel seine Rechte an geistigem Eigentum verletzt werden. Wenn eBay durch einen Rechteinhaber auf eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum hingewiesen wird, muss eBay den Artikel entfernen, um bestimmte rechtliche Anforderungen zu erfuellen.
Kollege A glaubt, dann wird der Artikel eben nicht verkauft und belässt es dabei.
Dem Kollege A flattert ein Brief ins Haus, von einem dt. Rechtsanwalt der von einer Ebay-Shop-Verkäuferin in Spanien engangiert wurde, mit der Mitteilung der Geschäftsführer hätte dieses Foto geschossen...
Kollege A sollte bitte eine Unterlassenschaft unterschreiben und 600,00 Euro zahlen.
Dieses Geld hat Kollege A leider nicht, da er arbeitslos ist.
Kollege A hatte es seinem "befreundetem" Rechtsanwalt übergeben, der aber nicht so viel Ahnung von Internet/Urheberrecht hat.
Meint Ihr man könnte ein Brief schreiben, das man nicht so viel Geld hat und mit Mitleid rüberkommen? oder muss Kollege A auf jeden Fall zahlen?
wie kommt Kollege A denn nur aus DIESER Nummer?
verzweifelter Rat gesucht.... liebe Grüsse