
AW: Fehlerhafte Beschreibung oder rechtens ?
Dein "Fall" darf hier keiner beantworten, Rechtsberatung darf man nicht machen.
Aber ein paar allgemeine Anmerkung von mir:
Der Artikel stand war bei Ebay, der Kauf wurde jedoch außerhalb abgewickelt.
Rein theoretisch könnte man davon ausgehen, dass der Text bei eBay nicht Bestandteil des Vertrages war, der Vertrag wurde ja nicht darüber geschlossen. Auch geht jedweder Käuferschutz verloren. An eBay brauchst du dich also gar nicht wenden, es sei denn, du willst das dein Account gesperrt wird.
Man könnte jedoch andererseits auch meinen, der Ausschluss der Gewährleistung zieht auch nicht, aber was beinhaltet der ?
Ehrlich gesagt: Ich hab nach der Beschreibung keine Ahnung was bei dem Teil geht und was nicht und noch ehrlicher: selbst wenn ich es wüsste,so konkret darf man hier nicht werden (siehe Satz ganz oben auf der Seite
)
Wenn du dich im Recht fühlst solltest du zu einem Anwalt gehen, der kann die Sache dann auch vertragsrechtlich prüfen und deine Chancen ausrechnen.