
AW: OVP Ware als Privatmann verkauft angeblich defekt
Der Zusatz ist ja ganz nett, aber das
Das bedeutet aber nicht, dass an der Funktionalität des Artikels irgend ein Zweifel besteht. Es dient nur der rechtlichen Absicherung
hätte nicht sein müssen, hier könnte man annehmen, dass der Garantieausschluss nicht ernst gemeint war. Manchmal ist es eben nicht sinnvoll jede Modeerscheinung mitzumachen. Weil hier wird, meiner unbedeutenden Meinung nach
, eine Eigenschaft zugesichert: Vollständige Funktionalität. Jetzt könnte man von einem Sachmängel ausgehen (Grund für Rücktritt vom Vertrag, den man nicht ausschließen kann), und die haben an sich nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun. Und auch nicht mit Rückgaberecht. Es könnte jetzt verlangt werden, einen Nachweis für die Funktionalität zu bringen.
Andererseits könnte das Teil natürlich beim Einbau kaputt gegangen sein. Jetzt müsste die andere Seite nachweisen, dass es nicht so war.
Alles in allem würde ich persönlich sagen, dass das Ganze ein Streitfall wäre, beide Seiten könnten sich auf ihren Standpunkt einschießen. Meine Empfehlung: Wenn es sich preislich lohnt, Anwalt einschalten und Chancen prüfen lassen. Wenn nicht, hat man hoffentlich die Seriennummer notiert - nicht das ich irgendjemandem etwas unterstellen will - um bei Rückgabe zu kontrollieren, das es tatsächlich das richtige Teil ist ....
So ganz nebenbei, gehört eigentlich hier nicht hin 
war OVP und noch eingeschweißt aber ohne Rechnung
das würde mir persönlich zu denken geben. Wenn jemand was "noch eingeschweißtes" wieder loswerden will, geht er in Laden, wo er es her hat ... es sei denn es gab keinen Laden oder der hatte gar nicht offen ... auch hier will natürlich niemandem etwas unterstellen ... sind nur so meine ganz privaten Gedanken beim Lesen gewesen ...