Hallo,
ich bin seit kurzem selbständig im An- und Verkauf und habe bei ebay einen Artikel zum Sofortkauf angeboten, der auch gekauft wurde. Jetzt möchte der Käufer den Artikel zurückgeben, womit ich auch einverstanden bin.
Kaufpreis war 300 Euro zzgl. VK 6,00 Euro. Allerdings soll ich nun alle angefallenen Versandkosten (Hinsendung und Rücksendung) tragen, womit ich nicht einverstanden bin.
Bis jetzt habe ich das Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht so interpretiert, dass ab einem Warenwert von 40 € der Käufer die Ware auf Kosten des Unternehmers zurücksenden kann und der Unternehmer dem Käufer den Kaufpreis (in meinem Fall 300 Euro) erstattet.
Allerdings besteht der Kunde jetzt darauf, dass ihm auch die Versandkosten der Hinsendung erstattet werden, also der Gesamtpreis (306 Euro), nicht der Kaufpreis (300 Euro).
Wer hat Recht?
Wenn wirklich im Falle eines Widerrufs der Unternehmer alle Versankosten zu tragen hätte, wäre das ja praktisch eine Einladung zum wahllosen Bestellen und wieder Zurücksenden - der Verkäufer bezahlt`s ja. Das kann doch nicht sein! Dann würde man ja im Internet-Handel Gefahr laufen, binnen kürzester Zeit pleite zu gehen. Das kann der Gesetzgeber doch nicht gewollt haben?!
Danke schon im Voraus für Eure Hilfe
Katja?