
AW: Bandname - Name für ******studio
Ist der Name als Marke eingetragen ist es fast aussichtslos, dass man den Namen verwenden kann, da er Schutz genießt und davon auszugehen ist, das Musik und ****** in den Bereich "Kunst" fallen.
Ist er nicht geschützt, könnte jedoch nach § 4 MarkenG
Der Markenschutz entsteht ...durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, ...
Markenschutz bestehen oder der Name nach § 5 MarkenG geschützt sein
Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden.
Meiner Meinung nach könnte die Benutzung kritisch werden. Allerdings könnte man natürlich auch anfragen. Und wenn man die Zustimmung erhält ist dies eine zulässige Duldung.