
AW: Abmahnung wegen angeblicher Werbemail
Also erstmal: Der Text ist eine Vorlage von einer Webseite.
Auf dieser wird empfohlen, diesen Text zu verschicken, wenn man unerwünschte Spams erhält, nur nicht als Email sondern als Brief oder Fax. Und außerdem verlangt diese Seite auch, eine Kopie der zugesandten Mail mitzusenden.
Aus meiner Sicht gibt es deshalb dazu ein paar Sachen zu sagen:
Prinzipiell finde ich es richtig, wenn man sich gegen Spam wehrt. Allerdings kommt es darauf an, wie es gemacht wird.
Einmal die Form: Email ist völlig unpassend - im Gegenteil, man wird selbst zum Spammer und hat keinen Nachweis der Zustellung. Deshalb mein erster Tipp: Mail einfach vergessen. Derjenige hätte sich auch die Mühe machen können, das ordentlich als Brief oder Fax zu schicken.
Zweitens der Inhalt: Da hat sich der Versender selber ein Ei gelegt. Ohne zustellfähige Adresse kann man keine Unterlassungserklärung abgeben. Und Mail fällt wegen dem o.g. weg. Also ebenfalls: diese Mail vergessen.
Drittens die angeblich erhaltene Mail: Sollte diese Mail nicht dabei gewesen sein, hat der Schreiberling natürlich keine Chance, da man nicht überprüfen kann, ob es sich tatsächlich so verhält, und gegen wen man vorgehen kann, wenn man die Mail gar nicht geschickt hat.
Viertens das Recht (auch wenn es hier vielleicht nicht so ist): Sollte der Empfänger tatsächlich eine Mail bekommen haben, sollte man wenigstens dafür sorgen, das das nicht wieder passiert. Und was die Aufforderung bezüglich Datenschutz angeht: Tja, leider fehlt die Adresse zum Überprüfen der Daten. Hat man alles, sollte man natürlich Auskunft erteilen, aber hier sehe ich einfach fehlende Möglichkeiten. Deshalb: auch Mail vergessen.
Das mit dem Vergessen bitte nicht ganz so wörtlich nehmen. Ich würde die schön ausdrucken und aufbewahren. Sollte derjenige irgendwann mal wieder kommen, hat man einen Nachweis warum man nichts machen konnte.
Oder man sagt natürlich einfach: Mail habe ich nie erhalten. Der Gegenüber hat keine Chance, das nachzuweisen. Deswegen werden Mails in der Rechtssprechung auch, was den Zugang angeht, nicht anmerkannt, es sei denn, man bestätigt den Zugang der Mail, dann könnte sie genauso wirlksam sein wie ein Brief. Allerdings sollte dann auch eine Adresse drauf stehen.
Ist schon seltsam, was für Stümper sich rumtreiben und das - mit der Bereitstsellung des Beispieltextes eigentlich gut gedachte - Prinzip völlig unrichtig anwenden. Für solche Leute sollte man auch Beispieltexte haben ....
Ganz ehrlich: bei mir hätte es solch eine Mail nicht mal bis in den Posteingang geschafft, geschweige denn, dass ich auch nur andeutungsweise von dem Inhalt Kenntniss bekommen hätte. Und genau deswegen hat der Schreiberling sehr schlechte Karten