
AW: bei privatkauf keine ware erhalten
Ich würde es mal mit Anfrage und Mahnung probieren. Oder schauen, ob da nicht ein Betrüger war (einfach mal nach dem Verkäufer in einschlägigen Suchmaschinen "fahnden").
Und die Anzeige hilft nur bei Straftat. Bei Vertragsverletzung gilt Zivilrecht, da ist ein Anwalt der (erste) Ansprechpartner.
Kurz: Nachfragen, kommt keine Reaktion mit allen (!) Unterlagen zum Anwalt. Der erledigt den Rest und kann auch erkennen, ob eine Straftat vorliegt und Anzeige erstatten.