Hallo,
wenn man eine Domain registriert hat, die eventl. mit Ebay ähnlich klingt (z.B. ( [url]www.egay-auktion.de[/url]), kann man deßhalb Probleme bekommen?
Kann mir jemand da weiterhelfen ?
Danke schn mal im Voraus
Hallo,
wenn man eine Domain registriert hat, die eventl. mit Ebay ähnlich klingt (z.B. ( [url]www.egay-auktion.de[/url]), kann man deßhalb Probleme bekommen?
Kann mir jemand da weiterhelfen ?
Danke schn mal im Voraus
Jup, du bekommst sicherlich ein nettes Schreiben von der Ebay-Rechtsabteilung. Da besteht eindeutig eine Verwechslungsgefahr, zum einen weil der Wortlaut "egay" ausgesprochen sich nicht sonderlich von "ebay" unterscheidet. Hinzu kommt das dahinter noch "Auktion" steht, was eine direkte Verbindung zu dem bekannten Auktionshaus erscheinen lassen könnte oder sich um eine zu Ebay gehörende Seite handeln könnte.
Wenn du mir bezüglich des Wortstammes nicht glaubst, das BGH hat schon geurteilt das zwischen "Budweiser" und "Bitburger" eine eindeutige Verwechslungsgefahr vorliegen kann, aufgrud der naheliegenden Silben "Bud-" und "Bit-", die man verwechseln könnte. Ich sehe das eher erst ab einem bestimmten Konsum beider Biere gegeben, aber naja.
Also ich wette das du auf jeden Fall mit Ebay Probleme bekommen könntest wegen der Domain.
Danke für die INfo, habs auf igay-auktion geändert, mal sehen was kommt.
Also ehrlich, egay oder igay macht absolut keinen Unterschied. Besonders die Bezeichnung Gay (Schwul) wird Ebay nicht gefallen, da man hier noch eine Herabwürdigung der Marke Ebay sehen könnte. Anwälte können da sehr kreativ sein.
Als Grundsatz sollte man sich bei sowas merken das, sofern es ausgesprochen, gleich klingt, eine Verwechslungsgefahr vorliegen kann. Dabei ist es nicht wichtig ob man es im korrekt gesprochenen Englisch einen Unterschied macht oder nicht. Auf Deutsch ausgesprochen, klingt das "i" genauso wie das englische "e", da nicht jeder des korrekten Englischen mächtig ist, kann eine deutliche Verwechslung vorliegen.
Ich würde es einfach lassen und es yougay.de nennen![]()
Und damit würden die durchkommen ? Das "Schwul" etwas "Negatives" und damit herabwürdigend ist - ich glaube eher nicht (mehr).Herabwürdigung der Marke Ebay
Abgesehen davon stimme ich Styx zu, da offensichtlich damit gearbeitet wird, das eBay bekannt ist und diese "Ähnlichkeit" ausgenutzt wird. Vor allem deshalb, weil "egay" (oder igay) direkt nichts mit Auktionen zu tun hat.
Es sei denn, da wird ....... was wohl eher gegen die guten Sitten verstoßen würde (nicht ganz ernst gemeint !)
Hallo,
auch ich kann ein Lied darüber singen.
Ich bekam eine Unterlassungserklärung von einem Patentanwalt, da sich meine (damalige) Domain "turkflirt.de" sich ähnlich wie "turkish-flirt.de" angehört haben soll, mit der bitte etwa 2500 Euro Anwaltshonorar zu überweisen.
Hatte es Natürlich abgelehnt.
Hier wurde ebenfalls eine Verwechslungsgefahr ausgesprochen vom Gericht !
Am Schluss durfte ich sogar 3700 Euro zahlen.
(Das coole ist, das auf meiner Seite genau 3 Test User angemeldet waren, und die Seite ohne Kommerzielen Ziele und daher rein Privat war)
Also sei Vorsichtig. Ich würde kein Risiko eingehen und würde an deiner Stelle mich wieder mit deinen Haustieren (oder so etwas) beschäftigen.
Noch’ne kleine Notiz:
Bei Marken- und Urheberrechtlichen Fällen zahlt dir keine Rechtschutzversicherung einen Anwalt.
Naja is ja nicht meine Meinung, halt jeder nach seiner Facon, aber bei Anklagen gibt es ja genug Phantasien und man nimmt erstmal alles auf was so reinpasst. Und denk dran, Ebay kommt aus den USA, da sieht man das in manchen Reigonen und Gesellschaftsteilen deutlich anders.
Auch wenn es auf das deutsche Recht und Richter keinen Einfluss hat.
Hallo,
ihr kennt doch eJay die firma wo musik software macht.
Also eJay klingt auch wie ebay und wüsste jetzt nicht das ejay dagegen vorgegangen ist oder?
MfG Chris
Warum sollten die auch. Ist zwar eine Ähnlichkeit des Namens, aber kein Wettbewerb. Wer ejay eingibt und was verkaufen will muss dann wohl doch das Richtige eingeben. Genauso umgekehrt. Und eJay hat nichts von denen, die eBay suchen.
Wenn keine Verwechslung oder Konkurrenz besteht muss man nicht dagegen angehn. Bei Marken in D kann man auch nur dagegen vorgehen, wenn die eingetragene Klasse (Branche/Tätigkeit) betroffen ist.
Wenn man bei eJay versteigern bzw. ersteigern könnte, wäre eine Markenverletzung aber denkbar.
Auch muss die jeweilige Firma sich daran stören und klagen ... ansonsten passiert ja nix. Vielleicht kennen die KLeute von Ebay die Seite ja garnicht.![]()
Hallo!
Wollte mal was wissen...
Und zwar darf man eine Domain z.B.: [url]www.ebay-xxx.de[/url] nennen...
Auf die Seite soll etwas für Ebay drauf, Werbung von Ebay!
dadurch profitiert Ebay ja...
Darf man das?
Gruß Lenex
@Lenex
Warum Doppelposts?
[url]http://forum.e-recht24.de/2991-domain-name.html[/url]
Wieso postest du das nun hier noch einmal? Leß einfach was hier steht.
Aber noch mal kurz, ich würde sagen das es Probleme geben könnte. Da aufgrund des Inhaltes, eine Verwechslungsgefahr bestehen könnte, da es sich bei diesem ja auch um eBay relevante Dinge handelt. Der Nutzer könnte glauben, das es sich um eine offizielle, zu eBay gehörige Seite handelt.
Auch könnte eBay in seinem Markenrecht verletzt sein, da man versucht den guten Namen der Marke für seine Zwecke zu gebrauchen.
[URL="http://forum.e-recht24.de/search.php"]hier klicken für die Forensuche[/URL]
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung
Sorry fürs Ausgraben, aber ich wollte keinen neuen deswegen aufmachen.
Hab mal ein paar Fragen zum Domain-Recht.
1. Frage:
Wenn man einen Namen hat wie z.B. mytace.com und hat aber ein anderes Projekt-Konzept darauf als myspace, könnte man dennoch abgemahnt werden?
und 2. Frage: Wenn man ausversehen eine Marke verletzt hat und noch keinen Inhalt auf der Seite hat und sie nicht bei Sedo geparkt hat, nur ein Forumlar drauf hat, kann man da noch mit nem blauen Auge, sprich Verwarnung davonkommen und löscht sie dann oder bekommt mann da auch gleich ne hübsche Abmahnung ins Haus?
Gruss
Mortimer
weiss keiner?
Die Frage ist im Forum schon mehrfach beantwortet worden: Es kommt darauif an, ob eine Markens- oder Namensrechtverletzunhg vorliegen könnte. Und das könnte zum beispiel sein,w enn man durch Ähnlichkeiten versucht, den Namen auszunutzen. Nur ob das so ist, kommt immer auf den konkreten Fall an.
Und auch das Thema Abmahnung ist schon beantwortet worden: Der, dessen rechte verletzt werden, weiß nicht, ob das "aus Versehen" passiert. Auch kann ihm das egal sein. Es kann also durchaus gleich eine kostenpflichtige Abmahnung (mehrere hundert €) verbunden mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung kommen. Dann sollte man zwar prüfen lassen, ob sie gerechtfertigt ist, aber bekommen kann man das erstmal.
danke für die Antwort. Doch meine spezielle Frage ist ob es einen Unterschied macht ob man versehentlich ne domain gereggt hat, die z.B. beim DPMA als MArke eingetragen ist. Z.B. chat**** als MArke und man hat chat****.de gereggt, hat aber nichts damit gemacht und die Domain nur mit Mailformular versehen ohne Einnahmen. Wird man da trotzdem gleich abgemahnt ohne noch nett aufgefordert die Domain zu löschen oder kostenlos zu übertragen?
Woher soll der Markeninhaber wissen, dass es aus Versehen oder absichtlich ist? Es steht ja wohl kaum da "diese Domaine wurde versehentlich registriert".Doch meine spezielle Frage ist ob es einen Unterschied macht ob man versehentlich ne domain gereggt hat, die z.B. beim DPMA als MArke eingetragen ist. Z.B. chat24 als MArke und man hat chat24.de gereggt, hat aber nichts damit gemacht und die Domain nur mit Mailformular versehen ohne Einnahmen
Deswegen kann auch das schon zur Abmahnung führen, da der Markeninhaber von Böswilligkeit ausgehen kann, wenn die Registrierung nach Eintrag der Marke erfolgt ist. Schließlich hätte sich der Registrierende vorher erkundigen können.
Allerdings sollte jeder versuchen, die Kosten zu minimieren, so dass zunächst eine "kostenlose" Aufforderung erfolgen sollte (die nicht nett sein muss). Doch verpflichtet ist der Inhaber der Marke dazu nicht.
OK, ich verstehe, doch ist doch meiner Meinung nach immer zu unterscheiden ob einer Google Ads und versch. Werbebannder drauf hat und so die Marke finanziell ausnutzt oder ob jemand nichts auf der Domain hat. Aber ok ich weiss wie dus meinst, das heisst wenn man ausversehen was "falsches" gereggt hat muss man sie schnell löschen und gut ist die Sache.
Entscheidend ist die Verwendung, nicht die Art der Verwendung.
Allerdings kann es durchaus gegeben sein, dass eine ausschließlich private Nutzung kein Verstoß gegen Markenrecht ist (siehe Fall studi.de - der allerdings durch mehrere Instanzen unterschiedlich gegangen ist) Allerdings muss man das immer im Einzelfall sehen - und wer registriert heutzutage eine Domaine ohne sie zu nutzen ... wenn jemand zu viel Geld hat, ich habe da ein Konto ...![]()
wie wäre folgender Fall:
Jemand loggt sich : xxxxspace.com und macht ne community page daraus. Wäre das eine Verletztung wegen Namensausnutzung von Myspace.com?
Hallo an alle,
habe ein ähnlich gelagertes Problem. Meine Domain ist eine rein private Domain und bietet Ausflüge an. Keine komerziellen Sachen, sondern nur zum Selbstkostenpreis.
Nun bekam ich eine Mail, noch sehr human im Inhalt aber mit der Aufforderung meine Seite entweder vom Netz zu nehmen, oder den Domainnamen zu ändern. Es gäbe einen direkten Bezug auf denjenigen der die andere Seite betreibt und es wäre nicht legaler Kundenfang.
Soweit das problem ohne namen zu nennen.
Mit welchem Recht wid dieses von mir verlangt? Als Beispiel NECKERMANN UND ÖGER-TOURS bieten ebenfalls Reisen an, bekanntlich gegen Bezahlung, da kann doch auch nicht der eine die Änderung der Domain vom anderen verlangen. Liege ich da völlig falsch? Die Domain habe ich mir rechtmässig gesichtert, war auf jeden fall der Annahme. Oder wird da bloss mit dem Säbel gerasselt um einen anderen einzuschüchtern?
danke und wäre nett, wenn wer was dazu sagen könnte.
gruss gnesen