
AW: Darf IP verfolgt werden??
Zuerst, AGB's bei sowas lesen. 
Aber wenn ich mich recht erinnere, müssen solche Kosten bei Webdiensten deutlich angezeigt werden und nicht versteckt in den AGBs. Diese sind rechtswidrig und unzulässige Klauseln in AGBs, die somit nicht gültig sind.
Wenn er es nicht an einer anderen stelle der Webseite angegeben hat, müsstest du somit nicht zahlen.
Mehr hier:
[url]http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/417.html[/url]
Für die IP-Herrausgabe gilt
(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Meist bedienen sich die Betreiber solcher Seiten irgendwelcher Drohgebärden, um die Leute zum Zahlen zu bringen. Selbst wenn die Briefe schicken in denen Anwälte vorkommen, meist nix als leeres Geschwätz. Ist Abzocke mehr nicht. Wie oben bereits gesagt, in AGBs versteckte Preisangaben werden nicht Teil eines Vertrages, da unzulässige Klausel. Er muss eine evtl. Kostenpflichtigkeit des Angebotes deutlich auf der Webseite anzeigen.