
AW: Widerrufsbelehrung bei B2B-Shops?
Die Möglichkeit des Widerrufs ist von der Art des Shops unabhängig, es kommt auf Verbraucher § 13 BGB und Unternehmer § 14 BGB und Fernabsatz an.
Ich würde ein Weglassen der Widerrufsbelehrung als kritisch erachten, ein GF einer GmbH kann ja (auf der Basis seiner Registrierung als Firma) auch privat kaufen. Dann könnte er Verbraucher sein und hätte (bei Weglassen) ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Ob nun bei der Bestellung das Häkchen gesetzt wird oder ein Nachweis zugesandt wird/wurde ist aus meiner Sicht eher nebensächlich.
Und das eine Bestellung unter bloßer Angabe eines Häkchens das ausschließt würde ich bezweifeln.
Auch kann im Internet auch bei ausdrücklichem Hinweis auf B2B nicht ausgeschlossen werden, dass ein Verbraucher kauft. Angenommen er macht es einfach, trotz aller Sicherheitsmaßnahmen. Was dann ? Ist der Vertrag dann nichtig. Könnte man von ausgehen. Aber was passiert dann? "Die empfangenen Leistungen sind zurückzugewähren" - was ist das anderes als ein Widerruf. Ich würde mich deshalb auf B2B nicht berufen.
Auch ist das Weglassen der Belehrung kein "Verstoß" sondern bedeutet eben nur dieses ewige Widerrufsrecht (unter den genannten Voraussetzungen).