Ich habe vor ungefähr 3 Wochen einen Brief von der Polizei erhalten, in dem ich zu einer Beschuldigtenanhörung wegen Verletzung des Urheberrechts aufgefordert wurde. Eine Anwaltskanzlei, welche von einigen Plattenfirmen engagiert wurde, hat meine IP verfolgt und ich soll jetzt in 750 Fällen gegen das Urheberrecht verstoßen haben.
Ich war natürlich total geschockt weil ich immer davon ausgegangen bin, dass das Runterladen für den Privatgebrauch erlaubt ist. Als ich den Brief allerdings weiterlas, sah ich, dass es darum ging, dass ich meine Lieder beim Filesharingprogramm "Bearshare" auch für andere User zur Verfügung gestellt habe. Dabei hatte ich diese Funktion schon vor längerer Zeit deaktiviert, da ich wusste, dass man dadurch Schwierigkeiten bekommen konnte. Nun hab ich den Salat und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll und was da auf mich zukommt/ zukommen kann.
Unsere Anwältin hatte jetzt Akteneinsicht und sie hat mir eine Kopie der Beweise geschickt. Die oben genannte Anwaltskanzlei hat eine Sicherheitskopie der Lieder auf CD gebrannt, Screenshots gemacht und 2 Lieder als Beweis bei mir heruntergeladen.
Ich bin wirklich verzweifelt weil ich nicht weiß was ich machen soll. Ich habe das nicht mit Absicht getan. Warum sollte ich auch einen Gesetzesverstoß in Kauf nehmen wenn ich gar nichts davon habe die Lieder zum Download anzubieten? Na ja auf jeden Fall hänge ich da jetzt ganz tief drin. Und da unsere Anwältin mit solchen Sachen auch noch nichts zu tun hatte weiß ich nicht inwiefern sie das etwas machen kann.
Habt ihr schonmal von ähnlichen Fällen gehört? Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen?
Danke schonmal im Vorraus!