Hi zusammen
Wenn jemand ein Foto von seinem Markenstofftier macht, darf er dieses Foto dann verwenden?
Es wäre sehr nett, wenn jemand mir helfen könnte.
Liebe Grüsse
Miana
Hi zusammen
Wenn jemand ein Foto von seinem Markenstofftier macht, darf er dieses Foto dann verwenden?
Es wäre sehr nett, wenn jemand mir helfen könnte.
Liebe Grüsse
Miana
Kommt immer darauf an, wofür es verwendet wird und welche Rechte bestehen.
Ein "Noname"-Stofftier für 1 € aus dem Supermarkt, produziert in China hat wohl kaum die Schutzrechte wie ein Steiff (keine Ahnung ob das richtig geschrieben ist)
Und solange es zur privaten Illustration verwendet wird sollte kein Problem entstehen, kritisch wird es, wenn damit (in irgendeiner Form) Geld verdient wird (es sei denn, genau dieses Teil wird z.B. in Online-Auktionen verkauft, dann ist es okay)
Erstmal vielen Dank für die Antwort.
Ich weiss leider nicht, welchen Rechten die Stofftiere der Firma nici (ich hoffe, ich verstosse nicht gegen die Forenregeln, wenn ich den Namen der Firma nenne? Wenn doch, wäre ich für eine Info dankbar, ich werde den Namen dann so schnell wie möglich entfernen) unterliegen.
Dürfte man, wenn es ein Stofftier aus dem Supermarkt wäre, dieses Stofftierfoto dann auf seine HP stellen?
Liebe Grüsse
Miana
Nicht die Herkunft ist entscheidend, sondern die Rechte an der SacheSorry, wenn das etwas anders klang. Gegen ein Foto auf einer privaten Homepage wird wohl niemand etwas haben. Kommt aber trotzdem immer auf den Zweck an. Solange es einfach ein Bild ist mit dem Text "Meins!" solte sich niemand dran stören. Aber besser ist in solchen Fällen einfach mal anfragen. Kostet nichts und man bekommt eine Antwort von dem, den es etwas angeht. Die Email findet man auf der Homepage gleichen Namens
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Hallo, finde die Debatte selbst sehr interessant.
Mir drängt sich die Frage auf, wie läuft das ganze wenn man nun Produktbilder machen will von zum Beispiel einer Parfumflasche um diese im e-commerce bereich zu vertreiben?
Da landet man doch im Markenrecht,oder?
Und wie sieht es mit Urheberrechten aus? Währe diese Flasche nach §2 IV UrhG als geschütztes Werk einzustufen?
Für eine rasche Antwort währe ich schwer dankbar.
[email]Ronin85@gmx.net[/email]
Das Thema hatten wir hier schon mal
[URL="http://forum.e-recht24.de/2056-stella.html"]http://forum.e-recht24.de/2056-stella.html[/URL]
Die Benennung eines Artikels mit dem Markennamen (Muster zB. bei der Flasche) ist ja gerade im Interesse des Inhabers, da hier die Marke eindeutig zur Unterscheidung seiner Ware genutzt wird. Was anderes, wenn es nicht um seine Original-Ware (Fälschungen, eigene Artikel mit Marke) geht und man die Marke benutzt. Oder ob man die Marke nutzt um eigene Produkte zu verkaufen.
Es wäre schwachsinnig, wenn Getränkeverkäufer nicht mehr mit bestimmten Flaschen werben könnten ... Aber eine eigene Flasche in der Form herzustellen, das wäre rechtswidrig.
Das muss man einfach unterscheiden.