Hallo!
Ich habe bei e-bay einen Artikel ersteigert und der Anbieter liefert nicht. Ist jetzt schon über einen Monat her. Kann ich, obwohl es sich ja um eine Internet Auktion handelt, ganz normal, gem 323 BGB vom Vertrag zurücktreten? Gewährleistungsrechte hab ich erfahren gelten auch bei Online-Auktionen, sprich bei vorliegen eines Sachmangels. Aber es liegt ja in meinem Fall Verzug vor.
MfG
Stefan