
AW: Abmahnung wegen domain-Namens?
Hallo!

Zitat von
xberger
welches Recht gilt da überhaupt, deutsches oder französisches?
EU-Recht, oder deutsches Recht wenn die Französische Firma in DE klagt (das ist problemlos möglich). Erstmal ist es nicht strafbar eine DE-Domain zu registrieren. Es kommt allenfalls eine Markenrechtsverletzung in Frage. Das wäre dann Zivilrecht. Der Markeninhaber kann die Herausgabe der Domain per Zivilgericht einklagen. Wie erfolgreich er damit ist hängt von der Bekannntheit der Marke ab. Mit unterschiedlichen Dienstleistungen hat das nichts zu tun, zumindest nicht wenn mit der Marke/Domain ein bestimmtes Produkt assoziiert wird. Namensrecht ist in DE komplex.
Gruß, René
Ignorantia iuris nocet
quod non in actis non est in mundo