Hallo zusammen,
Zum Thema Sachmängelhaftung bei Privatverkäufen wurde bereits einiges geschrieben. Wie ist es aber in einem Streitfall, wenn die Parteien nicht einig sind, ob die Sachmängelhaftung beim Verkauf ausgeschlossen wurde, und die Anzeige mittlerweile (unwiederbringlich) gelöscht wurde. Wer ist in der Beweispflicht ob die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, Käufer oder Verkäufer?
Mit freundlichen Grüßen
LuppierJ