Hallo,
ich wollte mal nachfragen ob bei einer Facebookseite, welche auch Waren anbietet zum Verkauf, ein Impressum erforderlich ist. Wenn ja, wo kann man dies zur Anzeige bringen?
MfG
Eifellaender
Hallo,
ich wollte mal nachfragen ob bei einer Facebookseite, welche auch Waren anbietet zum Verkauf, ein Impressum erforderlich ist. Wenn ja, wo kann man dies zur Anzeige bringen?
MfG
Eifellaender
Du hast wohl den Kurs "Wie werde ich Hilfssheriff" mit Erfolg bestanden?
Garnicht. Fehlendes Impressum fällt unter Wettbewerbsrecht. Ein Privatbürger steht aber mit niemandem im Wettbewerb. Ein Privatbürger kann sich allenfalls bei den Wettbewerbshütern beschweren, z.B. bei der Wettbewerbszentrale (www punkt wettbewerbszentrale punkt de, Da hier Links nicht zugelassen sind schreibe ich es mal wie man es spricht). Strafrecht und Zivilrecht fallen diesbezüglich aus, eine Anzeige oder Klage ist somit aussichtslos. Wettbewerber können sich eine Anwalt nehmen und den anderen Wettbewerber abmahnen lassen. Ein Privatbürger könnte nur dann Strafantrag stellen oder Zivilklage erheben wenn er in seinen Rechten gestört/verletzt ist, was aber bei einem fehlenden Impressum nicht der Fall ist.
Geändert von mumpel (04.08.2019 um 13:44 Uhr)
Ignorantia iuris nocet
quod non in actis non est in mundo