
AW: Texte auf Webseite und in Werbebrief Urheberrechtlich schützen lassen
Hallo!
Ein Urheberrecht auf Texte auf Internetseiten gibt es faktisch nicht. Denn dafür reicht die Schöpfungshöhe und/oder Gestaltungshöhe nicht. Selbiges gilt für Werbebriefe. Damit die Textinhalte urheberrechtlichen Schutz genießen können müssen sie sich schon so von der Masse abheben dass sie als Sprachwerk im Sinne des UrhG angesehen werden können.
Gruß, René
Geändert von mumpel (06.12.2018 um 00:03 Uhr)
Ignorantia iuris nocet
quod non in actis non est in mundo