
AW: Musikdatenbank - CD-Cover anbieten
Habe es jetzt nicht im Kopf, aber glaube war §58, weiß es aber noch aus der Vorlesung, das im Zussamenhang mit dem Verkauf i.d.R. eine Abbildung der Sache erlaubt ist. Hier ist es bei CDs logischerweise das Cover. Es ist ja auch im Sinne des Urhebers, der will schließlich seine Platten an den Mann bringen um damit sein Brot zu verdienen. Also wird er da auch nichts gegen unternehmen, er verdient in diesem Fall ja dadurch, dass das Cover abgebildet wird. Zwar ist es meist so das der Urhebers des Covers meist mit dem Urheber der Musik nichts zu tun hat, aber da es Sinn und Zweck ist das das Cover das "Aushängeschild" der Platte ist, wäre hier auch keine Einwände zu erwarten. Er hat eher durch seine Vergütung für das Erstellen des Covers aus meiner Sicht entsprechende Nutzung zugestimmt.
Was ist z.B. wenn man - ohne ein offizieller Partner von Amazon zu sein -, einen lobenden Artikel über eine Musik-CD auf einem Blog veröffentlicht, das Cover darstellt, und einen Link zum entsprechenden Produkt auf amazon einbaut?
Du verkaufst es ja nicht oder? Ein Link macht aus meiner Sicht noch kein Verkauf. Du gibst eher nur deinen Senf dazu ab.
Laut den AGBs des Amazon-Partnerprogramms (wenn ich das richtig verstanden habe), darf man als Nicht-Partner noch nicht mal ohne deren Erlaubnis etwas zu amazon verlinken. Heißt das, dass schon selbst bloße Links zu einer Webseite die Erlaubnis der jeweiligen (zu verlinkenden) Webseite bedürfen?
Würde sagen nein. Anbieter müssen mit einer Verlinkung auf ihre Seite rechnen, es ist schließlich das Prinzip des Internets.
Dich bin ich der Meinung das man als Seitenbetreiber durchaus jemanden auffordern kann, einen Link zu entfernen, wenn dadurch ein negatives Bild des eigenen Angebotes entstünde.
z.B. verlinkt eine Porno-Seite auf Amazon oder ähnliches und Amazon möchte mit dieser Branche jedoch nicht in Verbindung stehen. In dem Fall würde ich sagen das es durchaus möglich ist das Amazon hier die Entfernung fordern kann. Bei einer Verlinkung aus einem Bewertungsportal hinaus, auf das CD Angebot der bewerteten CD, würde Amazon ja kein Schaden entstehen, eher im Gegenteil.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung