
AW: Screenshots von fremden Seiten unbedenklich?

Zitat von
Cid
Nehmen wir an jemand möchte auf seinem kommerziellen Blog Erfahrungsberichte, Tipps und Tutorials (als unoffiziell gekennzeichnet) von anderen Webseiten, Online-Tools, Plugins oder Programmen veröffentlichen. Wäre es unbedenklich passende Bilder zur besseren Darstellung der Seiten und Tools zu verwenden, wenn diese selbst per Screenshot erstellt wurden?
Im Rahmen des Zitatrechts gem. §51 UrhG ist das zulässig.
Kann man sich absichern, wenn man zum Beispiel in einem Erfahrungsbericht hineinschreibt, dass die Bilder nur zum besseren Verständnis dienen?
Wenn es im Rahmen des Zitatrechts zulässig ist, muss man da gar nichts zu schreiben (außer der Quelle, die muss angegeben werden!). Wenn es den Grenzen des Zitatrechts überschreitet, bringt es nix, irgendwas dazu zu schreiben.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.