
AW: 2 Adressen im Impressum zulässig
Hallo!
Das ist zumindest im Impressum nicht unzulässig. Und so ungewöhnlich ist das auch nicht.
In den AGB und/oder in einer Widerrufsbelehrung halte ich das für gefährlich. Denn wenn eine AGB nicht eindeutig ist wird sie komplett ungültig. Ein Widerruf muss immer an die Firme gesendet werden können mit der man einen Vertrag hat. Wenn ich mit Firma A einen Vertrag eingehe interessiert mich dessen Partnerfirma nicht, die will ich dann auch nicht in den AGB haben.
Gruß, René
Ignorantia iuris nocet
quod non in actis non est in mundo